FAQ
Für Angehörige
Was ist die zweite Leichenschau?
- Vor der Einäscherung wird in Deutschland eine zweite ärztliche Untersuchung durchgeführt, um die Todesursache zweifelsfrei zu klären. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese findet in unserem Haus täglich statt.
Was enthält die Urne?
- Die Urne enthält ausschließlich die Asche des Verstorbenen sowie einen feuerfesten Identifikationsstein.
Was passiert mit Metallen und Implantaten nach der Einäscherung?
- Die verbleibenden Metallteile werden gesammelt und anschließend einem fachgerechten Recycling zugeführt. Die daraus entstehenden Erlöse werden auch für soziale und gemeinnützige Projekte in der Region verwendet.
Welche Beigaben im Sarg sind gestattet?
- Nur natürliche, brennbare Materialien. Strikt verboten sind Keramik, Metall, Kunststoff und Batterien.
Ist für die Einäscherung ein Sarg erforderlich?
- Eine Feuerbestattung erfolgt ausschließlich im Sarg gemäß gesetzlichen Vorgaben. Ohne Sarg ist sowohl Aufnahme als auch der technische Ablauf nicht möglich.
Sind Einäscherungen eine Gefahr für die Umwelt?
- Moderne Krematorien arbeiten mit hochentwickelter Filter- und Verbrennungstechnik. Die dabei entstehenden Emissionen werden streng kontrolliert und liegen deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten (gemäß 27. BlmSchV – Bundesimmissionsschutzverordnung).
Die eingesetzten Filteranlagen entfernen Schadstoffe wie Quecksilber oder Feinstaub nahezu vollständig aus den Abgasen. Unsere Anlage unterschreitet viele dieser Grenzwerte deutlich – teils um ein Vielfaches.
Eine Einäscherung ist also aus umwelttechnischer Sicht heute sehr sicher und wird regelmäßig überwacht.
Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?
- nach dem Bestattungsrecht der deutschen Bundesländer (Ausnahme Bremen) ist die dauerhafte Aufbewahrung einer Urne im eigenen Zuhause nicht erlaubt. Urnen müssen auf einem Friedhof oder an einem gesetzlich zugelassenen Ort beigesetzt werden.
Dürfen Angehörige bei der Übergabe in den Ofen dabei sein?
- Angehörige können auf Wunsch nach vorheriger Absprache mit dem beauftragten Bestatter an der Übergabe an das Feuer teilnehmen.
Wie läuft die Feuerbestattung ab und was passiert im Ofen?
- Die Feuerbestattung beginnt mit der Anlieferung des Sarges, in dem der Verstorbene ruht. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau wird der Sarg eindeutig gekennzeichnet – unter anderem mit einem feuerfesten Identitätsstein. Dieser begleitet den gesamten Prozess bis zur Urne und gewährleistet die lückenlose Nachvollziehbarkeit.
Im Ofen wird der Sarg bei etwa 850 bis 1.200 Grad Celsius in einer Einzelkremation kremiert. Während dieses Vorgangs bleibt nur die mineralische Asche des Körpers zurück. Metalle werden nach der Abkühlung entfernt und fachgerecht verwertet. Die verbleibende Asche wird fein zermahlen und gemeinsam mit dem Identitätsstein in die Aschekapsel gefüllt.
Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?
- In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Verstorbene ausschließlich einzeln eingeäschert wird. Eine sogenannte Sammelkremation ist nicht erlaubt.
Für Bestatter
Gibt es eine Möglichkeit zur Teilnahme an der Einäscherung für Angehörige?
- Ja. Auf Wunsch. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir organisatorisch alles vorbereiten können.
- Auf Wunsch kann auch eine Kremierung terminlich beauftragt werden.
Führungen und Besichtigungen:
- Führungen für Bestatter, Behörden und allgemeinen Interessenten sind möglich. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns für eine Terminabsprache.
Wie erfahre ich wann genau ich die Urne abholen kann?
- Bestatter tragen bei der Anlieferung den gewünschten Abholtermin direkt auf dem Anlieferungsschein ein. Wir richten uns nach diesem Termin und hinterlegen die fertige Aschekapsel rechtzeitig im dafür vorgesehenen Urnenfach.
- Unsere Urnenausgabe ist so organisiert, dass Sie als Bestatter rund um die Uhr Zugang zu Ihrem Fach haben. So können Sie die Aschekapsel flexibel und ohne Wartezeiten abholen.
